psychiatrischen Gutachten positiv beurteilt worden war. Aufgrund dieser unvollständigen Information musste der Entscheid der verantwortlichen Behörde den Zuhörern als unverständlich und willkürlich erscheinen; entsprechend wurde die Behörde in ein schlechtes Licht gerückt. Wie erwähnt, widerspricht dieser durch die selektive Zitierweise erzeugte Eindruck diametral den Tatsachen, wie sie in den Akten zum Ausdruck kommen. Dieser Sequenz kam sowohl formal als auch inhaltlich eine so wichtige Bedeutung zu, dass gemäss Praxis der UBI nicht von einem blossen Nebenpunkt gesprochen werden kann.