Nach Massgabe dieser Grundsätze und Erwägungen sind nachfolgend die konkreten Vorbringen der Beschwerdeführerin zu prüfen. Sie rügt zunächst, die in der Sendung geäusserte Formulierung, die Kinder seien der Pflegemutter weggenommen worden, obwohl diese in einem Gutachten günstig beurteilt worden sei, stelle eine krasse Irreführung der Zuhörer dar. Damit macht die Beschwerdeführerin sinngemäss eine Manipulation des Publikums geltend.