Im Rahmen des Leistungsauftrags muss es jedem Veranstalter somit erlaubt sein, sich kritisch mit den verschiedensten Bereichen des staatlichen, gesellschaftlichen, kulturellen und religiösen Lebens auseinanderzusetzen. Insbesondere muss an Radio und Fernsehen Kritik und Opposition auch gegen dominierende politische Meinungen, herrschende Strukturen, Mehrheitsauffassungen und etablierte Ansichten und Institutionen möglich sein. Es ist schlechterdings kein Thema denkbar, das einer kritischen Erörterung auch in den elektronischen Medien entzogen sein darf. Eine Grenze liegt indessen in der Art und Weise der redaktionellen und gestalterischen Umsetzung (VPB 54.47, S. 298;