... 2. Die Beschwerdeführerin rügt die Verletzung von Art. 4 Abs. 1 RTVG. Konkret macht sie geltend, der erste Teil der Sendung, die Darstellung des Falles der Kinder G., habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. 2.1. Das Gebot der sachgerechten Darstellung von Ereignissen ergibt sich dem Grundsatz nach aus dem umfassenden Leistungsauftrag von Art. 55bis Abs. 2 BV. Demzufolge haben Radio und Fernsehen insbesondere zur kulturellen Entfaltung und zur freien Meinungsbildung beizutragen und dabei auch die Eigenheiten des Landes zu berücksichtigen. Die in Art. 55bis Abs. 2 BV aufgeführten unbestimmten Gesetzesbegriffe sind im Prozess der Interessenabwägung zu konkretisieren.