2 auf das Amtsgeheimnis verweigert habe. Bei gesamthafter Betrachtung der Sendung sei festzustellen, dass sich der erste Block und der nachfolgende Kommentar gegenseitig ergänzt hätten. Sowohl durch die Gliederung der Sendung als auch durch den Beizug von Fachexperten sei die Sendung darauf angelegt gewesen, dem Publikum eine möglichst breite und vielseitige Informationsbasis zu liefern. II