Im ersten Teil wurde das Fallbeispiel der Kinder G. behandelt und darüber berichtet, dass die Kinder von der Vormundschaftsbehörde der Pflegemutter entzogen und in ein Heim eingewiesen worden seien. Im zweiten Teil wurde eine Bundesrichterin zur rechtlichen Situation von Pflegeeltern befragt und namentlich deren Verhältnis zu den leiblichen Eltern beleuchtet. Der letzte Teil der Sendung hatte die Rechte der Kinder zum Gegenstand. Hierzu wurde der Sekretär des Schweizerischen Kinderschutzbundes interviewt. B. Gegen diese Sendung erhebt die Vormundschaftsbehörde Programmrechtsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI).