Programmrechtsverletzung in einer Radiosendung, welche haltlose Vorwürfe an eine Vormundschaftsbehörde in einem Fall von Heimeinweisung richtete. Art. 3 Abs. 1 Bst. a und Art. 4 Abs. 1 RTVG. Sachgerechtigkeitsgebot und Amtsgeheimnis. Verweigert eine Behörde ihre Mitwirkung in einer Sendung unter Berufung auf das Amtsgeheimnis, so bedeutet dies nicht, dass jegliche Information über das betreffende Thema zu unterlassen wäre. Der Veranstalter hat jedoch darauf zu achten, dass die Position des oder der Abwesenden in einer der Angelegenheit angemessenen Differenziertheit zum Ausdruck kommt.