Aber so hat das Paulus vermutlich nicht gemeint...». Weder in der beanstandeten Interpretation des Pauluswortes noch in den positiven Aussagen zur gleichgeschlechtlichen Liebe kann eine Entwürdigung der Bibel oder eine Erschütterung zentraler katholischer oder protestantischer Glaubenspositionen gesehen werden. Im Umstand, dass die vertretene These geeignet erscheint, herrschende Bibelinterpretationen in Frage zu stellen, kann keine Verletzung des Kerngehaltes der Glaubensfreiheit erblickt werden. Auch in diesem Punkt erweist sich die Beschwerde somit als unbegründet.