Damit wurde dem Gebot der Transparenz genügend Nachachtung verschafft, weshalb die Sendung unter diesem Aspekt nicht zu beanstanden ist. 5. Die Beschwerdeführerin rügt, dass Jesus Christus in der Sendung mit Erotik und Sex in Verbindung gebracht worden sei. Mit der Behauptung, Erotik gehöre zum Menschsein und damit auch zu Jesus, seien ihre religiösen Gefühle verletzt worden, denn es sei verkannt worden, dass Jesus eine Gottheit sei, die mit Erotik nichts zu tun habe.