Unter Beleuchtung verschiedener Verzweigungen seiner Tradition formulierte die Theologin die These, dass das Hohe Lied historisch gesehen umso mehr allegorisiert worden sei, je problematischer der Umgang mit Erotik im Christentum war. 4.2. Art. 4 Abs. 2 RTVG bestimmt, dass Ansichten und Kommentare als solche erkennbar zu sein haben. Die UBI hat das Gebot der Erkennbarkeit von Ansichten unter Berücksichtigung des Begriffs der Transparenz konkretisiert (VPB 59.14, 59.68). Diese Praxis, die insbesondere zu Informationssendungen entwickelt worden ist, gilt dem Grundsatz nach ebenfalls für Kultursendungen.