Sie hat demnach nicht zu beurteilen, ob ein in Radio und Fernsehen aufgegriffenes Thema geschickt gewählt oder bearbeitet worden, sondern allein, ob dies nach den Programmvorschriften geschehen ist (VPB 49.32, S. 183). 4. Im Lichte dieser Kriterien ist die beanstandete Sendung daraufhin zu prüfen, ob sie geeignet war, das religiöse Empfinden des Publikums zu verletzen. 4.1. Die Sendung war als Gespräch zwischen dem Moderator und der als Studienleiterin des Tagungszentrums Boldern eingeführten protestantischen Theologin Gina Schibler konzipiert.