Ein Interessenkonflikt, der sich aus der Konfrontation religiöser Werte mit der Programmfreiheit des Veranstalters ergeben kann, ist im Rahmen einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Positionen zu lösen. Es wird dabei massgeblich auf die Art und Weise ankommen, in der der Veranstalter seine Freiheit im Rahmen der Sendung ausübt. Diesbezüglich sind auch das Vorwissen des von einer Sendung angesprochenen Publikums sowie dramaturgische Eigenheiten des Sendegefässes zu würdigen.