Während umstritten sei, welche Theorie zutreffe, sei unzweifelhaft, dass es diese Liebeslieder seit 3000 Jahren gebe und dass die Leute Freude daran gehabt und sie gesungen hätten. Im weiteren Verlauf der Sendung wurden Bibelstellen vorgestellt, die eine sinnliche oder gar erotische Auslegung zulassen. B. Gegen diese Sendung erhebt X mit Eingabe vom 8. Februar 1994, und ergänzend vom 1. März 1994, Programmrechtsbeschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio- und Fernsehen (UBI). Sie macht darin geltend, die Sendung verletze ihre religiösen Gefühle und damit die durch das Rundfunkrecht geschützten kulturellen Werte.