Art. 55bis BV. Art. 3 Abs. 1 Bst. a und Art. 4 Abs. 1 und 2 RTVG. Kultureller Leistungsauftrag. Religiöse Werte. - Ein Interessenkonflikt, der sich aus der Konfrontation religiöser Werte mit der Programmfreiheit des Veranstalters ergeben kann, ist im Rahmen einer Güterabwägung zwischen den widerstreitenden Positionen zu lösen. Es kommt dabei massgeblich auf die Art und Weise an, in welcher der Veranstalter seine Freiheit im Rahmen der Sendung ausübt. - Keine Verletzung in einem Radiogespräch mit einer Theologin über leibfeindliche Tendenzen in verschiedenen aktuellen Bibelinterpretationen.