Aus diesem Grunde habe die Sendung ein verzerrtes Bild der Informationspraxis der Zürcher Behörden vermittelt und gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstossen. 5.1. Betreffend die Darstellung der Informationspraxis des kantonalen Amtes für Gewässerschutz durch die Sendung ist festzuhalten, dass dessen Chef, Christoph Maag, im Schreiben vom 11. November 1992 begründete Einwände gegen die Untersuchung der EMPA formuliert hatte. Die pauschale Aussage, wonach das Amt «jede Aussage verweigert hat», ist somit falsch. Damit erhielten die Zuschauer den Eindruck, das Gewässerschutzamt habe überhaupt nicht kooperiert.