der Interpretation der durchgeführten Messungen verpflichtet. In dieser Situation wäre es unabdingbar gewesen zu erwähnen, dass das Amt für Gewässerschutz in einem Schreiben vom 11. November 1992 eine wissenschaftlich begründete Kritik an den Messungen der EMPA formuliert hatte. In diesem Zusammenhang wäre auch klarzustellen gewesen, dass das Amt für Gewässerschutz eigene Untersuchungen veranlasst hatte. Ferner hätte in diesem Abschnitt der Sendung ein zusätzlicher Hinweis auf die Existenz einer wissenschaftlichen Kontroverse betreffend die Durchführung und Interpretation von Dioxinmessungen not getan.