Es wurde unterlassen, den Zuschauern mitzuteilen, dass die EMPA im Areal der Blockmetall AG noch drei weitere Proben entnommen hatte, die allesamt unproblematische Dioxin-Werte ergaben. Auf diese Weise wurde eine Relativierung unterlassen, die aufgrund der tatsächlichen Umstände des konkreten Falles im Interesse des Publikums geboten gewesen wäre. Weil den Zuschauern damit die Möglichkeit einer sorgfältigen Beurteilung der Gefahrenlage verunmöglicht wurde, ist das Verschweigen der übrigen Bodenproben als Manipulation zu qualifizieren.