VPB 49.66, S. 427 ff.). 4. Bezüglich der Sendung vom 24. November 1992 bringt der Beschwerdeführer zunächst drei Rügen vor, die sich allesamt auf die Sequenz beziehen, in der die von der EMPA bei der Firma Blockmetall AG in Buchs erhobenen Bodenproben behandelt wurden. Der Beschwerdeführer macht erstens geltend, dass die EMPA tatsächlich vier Bodenproben entnommen