6 3.2. Die UBI anerkennt in Übereinstimmung mit der einschlägigen Praxis des Bundesgerichts die grundsätzliche Freiheit des Veranstalters, sich dezidiert kritisch oder gar polemisch mit Themen der Wirtschaftswelt auseinanderzusetzen (BGE vom 11. Oktober 1990 betreffend die Konsumentensendung «A bon entendeur»). In diesem Zusammenhang ist die grosse gesellschaftliche Bedeutung von Sendungen zu anerkennen, die im Stile des anwaltschaftlichen Journalismus Interessen des Konsumentenschutzes wahrnehmen.