Falls die Frage verneint werden muss, ist von einer Manipulation des Publikums auszugehen (vgl. Dumermuth, S. 287). In einem zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob die Manipulation Folge einer Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht ist. Diese Frage ist auf der Grundlage der Grundsätze und Kriterien zu beurteilen, welche die UBI in ihrer einschlägigen Praxis herausgearbeitet hat (vgl. VPB 57.48, S. 397; 50.81, S. 489). 3. Bei der Sendung Kassensturz des Schweizer Fernsehens DRS handelt es sich um eine Informationssendung, die Themen im Zusammenhang mit Fragen des Konsumentenschutzes gewidmet ist (VPB 57.52).