der «durchschnittlichen Dioxin-Konzentration der A in Seveso nach dem dortigen Unfall» entspreche. Bezüglich des Vorwurfs der Verfälschung der Informationspraxis der kantonalen Behörden macht sie geltend, aufgrund des begleitenden Sendetextes sei dem Zuschauer klar geworden, dass der «Kanton sich zu den EMPA-Messungen kritisch geäussert» habe. Ferner bringt die SRG vor, zu den beanstandeten Sendungen sei in Gestalt der «Kassensturz»-Sendungen vom 22. Dezember 1992 und vom 26. Januar 1993 ein «Nachzug» produziert worden, der ebenfalls zu berücksichtigen sei. 4 ... II