Dazu komme, dass die in der Sendung diskutierte Bodenprobe am unmittelbaren Rand des Industrieareals entnommen worden, in der Sendung aber der Eindruck entstanden sei, diese stamme von einem Gemüsefeld. Diese irreführende Darstellung der Fakten habe die Fernsehzuschauer in einer gegen das Sachgerechtigkeitsgebot verstossenden Weise getäuscht. Im weiteren wird beanstandet, dass es absolut unzulässig und irreführend sei, aufgrund der Sachlage des konkreten Falles Bezüge zum Grossunfall von Seveso herzustellen.