Weil sich das betreffende Grundstück «direkt über einem Grundwasservorkommen» befinde, sei die Bewilligung mit der Auflage verbunden worden, es dürften die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Obwohl das Kantonslabor bereits drei Monate später festgestellt habe, dass die Grenzwerte überschritten würden, habe das zuständige Amt für Gewässerschutz keine Massnahmen angeordnet. Die Sendung machte im weiteren deutlich, dass das Kantonslabor in den darauffolgenden Jahren immer wieder Proben entnommen habe, die zum Teil massive Überschreitungen ergeben hätten.