Firmen, die mit Altstoff handelten, seien durch verschiedene Gesetze verpflichtet, umweltschonend zu verfahren, um die Luft, die Gewässer und den Boden vor allzu schädlichen Einflüssen zu bewahren. Der Firma Dietiker, einer der grössten Schrotthändlerinnen der Schweiz, hätten die kantonale Baudirektion und das Amt für Gewässerschutz im Jahre 1985 die Bewilligung zur Errichtung eines Schrott- und Metallumschlagplatzes in Regensdorf erteilt. Weil sich das betreffende Grundstück «direkt über einem Grundwasservorkommen» befinde, sei die Bewilligung mit der Auflage verbunden worden, es dürften die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschritten werden.