In der Abmoderation wurde das Verhalten des Zürcher Amtes für Gewässerschutz als völlig unverständlich bezeichnet. B. Die zweite beanstandete Sendung, der «Kassensturz» vom 15. Dezember 1992, war dem Thema Vollzugsdefizite im Umweltschutzbereich gewidmet. Firmen, die mit Altstoff handelten, seien durch verschiedene Gesetze verpflichtet, umweltschonend zu verfahren, um die Luft, die Gewässer und den Boden vor allzu schädlichen Einflüssen zu bewahren.