{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1994-05-20", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-59-42--_1994-05-20.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150002657.pdf?ID=150002657", "Checksum": "97118d92d7fe540c4d525583d7a206b0"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 59.42 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 20.05.1994 JAAC 59.42 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 20.05.1994 JAAC 59.42 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 20.05.1994 JAAC 59.42 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:30:30", "Checksum": "f71aebc6fd124f72ebdec3209de9b069", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 20.05.1994 JAAC 59.42 \r\n\n 2\nEidgenössische Materialprüfungsanstalt (EMPA) im Auftrag des «Kassensturz»\ndurchgeführt habe, hätten eine «erschütternd» hohe Dioxinkonzentration von\n14 000 Nanogramm pro Kilo Boden zu Tage gebracht, «eine Konzentration wie\nin der Todeszone von Seveso». Die Behörden seien zum Handeln aufgerufen,\nhier bestehe eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Obwohl die Eidgenössische\nForschungsanstalt Reckenholz bereits im Jahre 1980 in einer Analyse hohe\nSchadstoffgehalte im Umfeld der Firma Blockmetall festgestellt habe, hätten\ndie Zürcher Behörden diese Firma bis heute gewähren lassen.\nDer dritte Beitrag der Sendung widmete sich einer Familiensiedlung in\nunmittelbarer Nähe der Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz im\nKanton Zürich. Die Bodenproben der EMPA hätten hier zwar wenig Dioxin,\naber besorgniserregend viel Schwermetall ergeben. Die Behörden des\nKantons Zürich stellten die Messungen der EMPA in Frage und hätten den\n«Kassensturz» gebeten, die Sendung nicht auszustrahlen. Es folgten ein\nInterview mit einer Toxikologin und eine kurze Befragung des Stadtzürcher\nGesundheitsvorstandes Wolfgang Nigg zum Thema. Dagegen habe der Chef\ndes kantonalzürcherischen Amtes für Gewässerschutz, Christoph Maag, dem\n«Kassensturz» jegliche Auskunft verweigert mit der Begründung, dass er die\nRichtigkeit der EMPA-Messungen bezweifle. In der Abmoderation wurde das\nVerhalten des Zürcher Amtes für Gewässerschutz als völlig unverständlich\nbezeichnet.\nB. Die zweite beanstandete Sendung, der «Kassensturz» vom 15. Dezember\n1992, war dem Thema Vollzugsdefizite im Umweltschutzbereich gewidmet.\nFirmen, die mit Altstoff handelten, seien durch verschiedene Gesetze\nverpflichtet, umweltschonend zu verfahren, um die Luft, die Gewässer\nund den Boden vor allzu schädlichen Einflüssen zu bewahren. Der Firma\nDietiker, einer der grössten Schrotthändlerinnen der Schweiz, hätten die\nkantonale Baudirektion und das Amt für Gewässerschutz im Jahre 1985\ndie Bewilligung zur Errichtung eines Schrott- und Metallumschlagplatzes\nin Regensdorf erteilt. Weil sich das betreffende Grundstück «direkt über\neinem Grundwasservorkommen» befinde, sei die Bewilligung mit der\nAuflage verbunden worden, es dürften die gesetzlichen Grenzwerte nicht\nüberschritten werden. Obwohl das Kantonslabor bereits drei Monate später\nfestgestellt habe, dass die Grenzwerte überschritten würden, habe das\nzuständige Amt für Gewässerschutz keine Massnahmen angeordnet.\nDie Sendung machte im weiteren deutlich, dass das Kantonslabor in den\ndarauffolgenden Jahren immer wieder Proben entnommen habe, die zum\nTeil massive Überschreitungen ergeben hätten. Gegen diesen jahrelangen\n«Gesetzesverstoss» habe das Amt für Gewässerschutz unter Leitung von\nChristoph Maag keine Massnahmen getroffen. Man habe sich damit\nbegnügt, die zur Behebung des Mangels angesetzte Frist über Jahre hinaus\nimmer wieder zu verlängern. Auch zum Zeitpunkt der Sendung flössen die\n«schadstoffhaltigen Abwässer immer noch ungereinigt vom Schrottplatz\ndirekt in den Furtbach», oder sie versickerten ungehindert im Boden. Gemäss\nChristoph Maag habe in der Vergangenheit keine «nachweisbare ernsthafte\nGefährdung des Fliessgewässers und des Grundwassers» bestanden. Da eine\nsolche Gefährdung aber längerfristig drohe, werde er die Firma Dietiker in\nKürze zu einer Sanierung auffordern. Der Beitrag wurde mit der Bemerkung\nabmoderiert, dass der zuständige Regierungsrat Hans Hofmann seine\nMitarbeiter im Gewässerschutzamt in einem einer Tageszeitung gewährten\n\n"}