werden[1]. Aufgrund vorstehender Erwägungen ist grundsätzlich festzustellen, dass, vom Ergebnis der Volksabstimmung unabhängig, ein erhebliches öffentliches Interesse daran besteht, dass die Begriffe «Rassist» oder «Rassismus» in den Sendungen von Radio und Fernsehen zurückhaltend verwendet werden. 3.3. Der vollständige Titel der beanstandeten Sendung lautet: «Raser und Rassisten, die Autopartei und der politische Rechtsruck in der Schweiz». Allgemein gilt es bei der Beurteilung des Titels einer Sendung nicht nur den einzelnen Begriff für sich alleine zu berücksichtigen, sondern auch den syntaktischen Zusammenhang, in dem er verwendet wird.