Der Beschwerdeführer räumt ein, dass man über den Ausdruck «Raser» als Bezeichnung für die Mitglieder einer Autopartei hinwegsehen könne. Dagegen wiege die Qualifizierung «Rassisten» schwer, denn sie sei «gemein, verächtlich und verletzend und müsse von jeder Person als ehrenrührig empfunden werden». Der Titel nütze schamlos die gegen die Autopartei bestehenden Emotionen in der Bevölkerung aus und bewirke eine negative Erwartungshaltung der Zuhörer im Hinblick auf die darauffolgende Sendung. Weil es dem Publikum auf diese Weise verunmöglicht werde, sich eine eigene Meinung zu bilden, verstosse der Titel gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit.