Diese Praxis trägt der Tatsache Rechnung, dass die Zuschauer und Zuhörer Informationen in der Regel sendungsbezogen aufnehmen. Nur in seltenen Fällen rezipieren sie alle auf ein bestimmtes Ereignis gerichteten Programmteile insgesamt. Um den praktischen Rezeptionsgewohnheiten Nachachtung zu verschaffen, muss jede einzelne Sendung ein Minimum an Sachgerechtigkeit erfüllen (vgl. Dumermuth, a. a. O., S. 281). Aus diesem Grunde verlangt die UBI eine redaktionelle Bearbeitung und Präsentation, die es den Zuhörern oder Zuschauern erlaubt, sich über die in einer Sendung erfolgten Aussagen ein eigenes Bild zu machen (VPB 52.11, S. 50).