Verpflichtung, zur freien Meinungsbildung des Publikums durch sachgerechte und transparente Information beizutragen. - Öffentliches Interesse an der Wahrung der Unterscheidungskraft politischer Begriffe, namentlich im Bereich der Beseitigung von Rassendiskriminierung. - Die verschiedenen Elemente des Sendungstitels sowie die Darstellung der Fakten und die Kommentare bewirkten, gesamthaft gesehen, keine Manipulation der Zuhörer.