Für einen deutschen Sender hergestellte, anschliessend in der Schweiz ausgestrahlte Radiosendung mit dem Titel «Raser und Rassisten, die Autopartei und der politische Rechtsruck in der Schweiz». Art. 55bis BV. Art. 3 Abs. 1 Bst. a und Art. 4 Abs. 1 und 2 RTVG. Konzession SRG von 1992. Verpflichtung, zur freien Meinungsbildung des Publikums durch sachgerechte und transparente Information beizutragen. - Öffentliches Interesse an der Wahrung der Unterscheidungskraft politischer Begriffe, namentlich im Bereich der Beseitigung von Rassendiskriminierung.