{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1994-02-04", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-59-14--_1994-02-04.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150002522.pdf?ID=150002522", "Checksum": "b699da9a21d0ff62077f17862ace41d4"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 59.14 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:30:17", "Checksum": "4105d9a7025b989180e8a613823dbd86", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 04.02.1994 JAAC 59.14 \r\n\n 8\nkritischer Distanz zum Gehörten zu bilden. Damit erweist sich der Vorwurf\neiner Verletzung des Transparenzgebots als unbegründet; die Beschwerde ist\nin diesem Punk abzuweisen.\n5. Der Beschwerdeführer rügt schliesslich den unsachlichen und\nemotionalisierenden Charakter der Sendung. Der Beitrag habe gezielt\nStimmung gegen die in der Sendung aufgeführten Vertreter der AP sowie\ngegen die Partei selbst gemacht und damit bei den Zuhörern negative und\nablehnende Gefühle geweckt. Die Sendung sei systematisch darauf angelegt\ngewesen, die AP ins Lächerliche und Unsachliche zu ziehen. An verschiedenen\nStellen habe sich der Sprecher eines anklägerischen und süffisant-ironischen\nTonfalls bedient.\nDie Vorbringen des Beschwerdeführers sind als sinngemässer Vorwurf zu\nverstehen, die beanstandete Sendung habe durch die einseitige Darstellung\neines ihrer Gegenstände das Publikum manipuliert. Wie bereits erwähnt\n(oben, E. 2.3), ist das Manipulationsverbot ein wesentlicher Bestandteil des\nSachgerechtigkeitsgebots im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Bst. a und Art. 4 Abs. 1\nRTVG.\nAufgrund des Gesamteindrucks der Sendung erweist sich dieser Vorwurf\nals nicht haltbar. Es trifft wohl zu, dass Vertreter der AP mit einiger Ironie\ndargestellt wurden. Zitate aus einer Publikation über Luxuslimousinen\neines AP-Vertreters, vom Lärm aufheulender Motoren umrahmt, konnten\ntatsächlich den Eindruck erwecken, bei den dargestellten Parteimitgliedern\nhandle es sich um autoverliebte und eindimensionale Politiker. Allerdings ist\nfestzustellen, dass die Porträts der vorgestellten Vertreter der AP insbesondere\ndurch diese selbst gezeichnet wurden. Durch ihre erhebliche Sendezeit\neinnehmenden Aussagen zum Umweltschutz, zur Gesetzesflut und zur\nAsylpolitik positionierten sich vor allem W. Steinemann, M. Dreher und J.\nScherrer selbst im Parteienspektrum. Dabei wurden dem aufmerksamen\nZuhörer auch Unterschiede in den jeweiligen Standpunkten der AP-Vertreter\nerkennbar.\nDie Untermalung durch Musik und Geräusche diente vor allem der\nakustischen Illustration. Im dramaturgischen Aufbau der Sendung kam\ndiesen Einschüben ein gegenüber den Wortbeiträgen klar geringeres Gewicht\nzu; sie dienten vor allem der Auflockerung und Sequenzierung. Insgesamt\nwurden diese formalen Hilfsmittel dem ernsten Thema entsprechend\nsparsam eingesetzt; der sachliche Ton der Sendung blieb vorherrschend.\nDie Beiträge des Politologen Leonhard Neidhard, des Schriftstellers Jürg\nFrischknecht und der grünen Politiker Peter Niggli und René Spahr schilderten\ndie Autopartei aus ihrer je spezifischen Sicht. Diese Beiträge dienten\ninsbesondere dazu, einem ursprünglich deutschen Publikum die Eigenheiten\nder schweizerischen Politlandschaft und das Phänomen des raschen\nWachstums der Schweizer Autopartei zu erläutern. Der schweizerischen\nHörerschaft, die bezüglich des Themas «Autopartei» über ein grösseres\nVorwissen verfügt, wurden durch die Sendung keine völlig neuen oder\nüberraschenden Informationen oder Meinungen vermittelt. Für das\nschweizerische Publikum bestand der Erkenntnisgewinn der Sendung\ninsbesondere in der durch die ungewohnte Perspektive eines deutschen\nBeobachters gewonnene Distanz zum Thema. Weil in der Anmoderation\ndeutlich auf die deutsche Urheberrschaft der Sendung hingewiesen wurde,\n\n9\nwar es den Hörern möglich, die sich aus der unterschiedlichen Perspektive\nergebenden Differenzen im thematischen Schwerpunkt auszumachen und\ndiese im Prozess der eigenen Meinungsbildung zu gewichten.\nUnter Würdigung des Gesamteindrucks der Sendung kann somit nicht\ndavon gesprochen werden, die Sendung sei auf eine Manipulation des\nZuhörers angelegt gewesen. Damit ist die Beschwerde auch in diesem Punkte\nabzuweisen.\n[1] Die Änderung wurde vom Volk am 25. September 1994 angenommen (BBl\n1994 V 531).\n\n10\nSchweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften\nArchives fédérales suisses, Publications officielles numérisées\nArchivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali\n\nJAAC 59.14 - Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen\nvom 4. Februar 1994\n\nIn Verwaltungspraxis der Bundesbehörden\nDans Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération\nIn Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione\n\nJahr 1995\nAnnée\nAnno\n\nBand 59\nVolume\nVolume\n\nSeite ---\nPage\nPagina\n\nRef. No 150 002 522\n\nDas Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv und die Bundeskanzlei konvertiert.\nLe document a été digitalisé par les Archives Fédérales Suisses et la Chancellerie fédérale.\nIl documento è stato convertito dall'Archivio federale svizzero e della Cancelleria federale.\n"}