{"Signatur": "CH_VB_010", "Spider": "CH_VB", "Datum": "1994-02-04", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_010_JAAC-59-14--_1994-02-04.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150002522.pdf?ID=150002522", "Checksum": "b699da9a21d0ff62077f17862ace41d4"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["JAAC 59.14 \r"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR 04.02.1994 JAAC 59.14 \r"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  Autorité indépendante d’examen des plaintes (radio-télé), AIEP"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) Autorità indipendente di ricorso in materia radiotelevisiva, AIRR"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Autorité indépendante d'examen des plaintes en matière de radio-télévision"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:30:17", "Checksum": "4105d9a7025b989180e8a613823dbd86", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, UBI 04.02.1994 JAAC 59.14 \r\n\n 2\nWie der Titel «Raser und Rassisten, die Autopartei und der politische\nRechtsruck in der Schweiz» besagt, standen die fremdenfeindlichen\nTendenzen der Autopartei im Vordergrund der Sendung. Auch dieses Thema\nwurde vor allem durch Originalaussagen von Mitgliedern der Autopartei\nbeleuchtet. Ferner wurde in Zitaten aus der Parteizeitung «Tacho» das\nasylpolitische Programm der Autopartei dargestellt. In diesem Zusammenhang\nwurde unter anderem eine von Matthias Hohermuth an die Leser des\n«Tacho» gerichtete Frage wörtlich zitiert: «Stimmen Sie zu, dass wir 1991\neine Milliarde Franken für das Asylantenunwesen ausgeben, Geld, das\nauch bei mancher Schweizer Familie gut angelegt wäre?». Dagegen bestritt\nMichael Dreher in einer Interview-Sequenz vehement, ausländerfeindlich\nzu sein. Die Autopartei sei offen gegenüber Ausländern, man wende sich\njedoch gegen einen «Asyltourismus» und einen Missbrauch des Asylgesetzes.\nVorwürfe richtete Dreher an «eine feige Regierung», die aus lauter Angst\nvor der Kritik «linkslastiger Hilfswerke» 800 Millionen Franken im Jahre\n1992 für das «Asylantenunwesen» bereitstelle. Die Sendung schloss mit einer\nUntersuchung der Stellung der Autopartei im Zusammenhang mit einem\nin der Schweiz festzustellenden Rechtsruck. Es wurde die These vertreten,\ndass die «bürgerlichen Parteien unter dem populistischen Trommelfeuer der\nAuto-Partei nach rechts rücken». Es habe sich ein eigentlicher reaktionärer\nBlock herausgebildet, zu dem neben der Auto-Partei auch die Zürcher SVP\nChristoph Blochers und die Schweizer Demokraten gehörten. Obwohl sich\ndieser Block vom äussersten rechten Rand unterscheide, wo sich offen\nrassistische Gruppierungen ansiedelten, sei zu vermuten, dass in der näheren\nZukunft diese Entwicklung nach rechts weiter fortschreite.\nB. Gegen diese Sendung erhebt X, Programmrechtsbeschwerde bei der\nUnabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Er\nmacht sinngemäss geltend, es sei dem Hörer nicht möglich gewesen,\nsich aufgrund der Sendung ein zuverlässiges Bild über die Autopartei\nzu bilden. Insbesondere habe der Titel eine negative Voreinstellung der\nZuhörer provoziert und damit die Bildung eines unbefangenen Urteils\nverhindert. Ferner seien in der als Informationsbeitrag aufgemachten\nSendung in unzulässiger Weise Tatsachendarstellungen und subjektive\nMeinungsäusserungen vermengt worden. Im übrigen sei der Sendung ihr\nunsachlicher und emotionalisierender Charakter vorzuwerfen. Soweit\nangezeigt, wird auf die Vorbringen des Beschwerdeführers in den Erwägungen\nnäher eingegangen.\nC. In Anwendung von Art. 64 Abs. 1 des BG vom 21. Juni 1991 über Radio\nund Fernsehen (RTVG, SR 784.40) wurde die Schweizerische Radio- und\nFernsehgesellschaft (SRG) zur Stellungnahme eingeladen.\nDarin führt die SRG aus, bei dem aus dem Kulturprogramm des WDR\nübernommenen Beitrag handle es sich um eine Produktion, die den Regeln\njournalistischer Sorgfalt entspreche. Die Sendung sei informativ und zeichne\nein umfassendes Bild der Autopartei und ihres politischen Umfeldes aufgrund\nder Recherche und aus der Sicht des deutschen Beobachters. Beim pointierten\nTitel handle es sich um ein Zitat, das beim aufmerksamen Hörer keinesfalls\nhabe Voreingenommenheit bewirken können. Das Gefäss «Radio-Dokumente»,\nin dessen Rahmen die Sendung zur Ausstrahlung gelangt ist, bezwecke die\nVermittlung von Tondokumenten, die dramaturgisch und radiophonisch\nanspruchsvoll gestaltet seien und die, über die Tagesaktualität hinaus,\n\n3\nHintergrundinformationen über verschiedenste Themengebiete vermittelten.\n«Radio-Dokumente» richte sich an eine «mündige Hörerschaft», die für\nverschiedenste Themen aufgeschlossen sei. Diese Hörerschaft sei fähig,\naufmerksam zuzuhören und sich ihr Urteil aufgrund einer Abwägung\nvielschichtiger Informationen zu bilden.\nDie SRG beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen.\n\nII\n\n"}