Mit welchen Massnahmen die zuständige Poststelle auf diesen Vorfall reagiert hat, wird im Beitrag nur nebenbei erwähnt und ist im Blick auf die programmrechtliche Beurteilung des Beitrages nicht von Belang, zumal nicht behauptet wurde, der Beschwerdeführer habe sich irgendwie rechtswidrig verhalten beziehungsweise gegen Gesetze verstossen. Unter Berücksichtigung des gesamten Beitrages und namentlich auch dessen satirisch-ironischer Präsentation konnte der Rezipient die Botschaft vernünftigerweise nicht dahingehend verstehen, es handle sich um einen gravierenden Vorfall oder ein rechtlich oder politisch verwerfliches Verhalten eines Politikers.