Erst als auch Publifaxmitteilungen nachmaliger Benutzer in der Folge ebenfalls die vom Beschwerdeführer aktualisierte Absenderaufschrift trugen, wurde die Sache entdeckt und wieder korrigiert. Mit welchen Massnahmen die zuständige Poststelle auf diesen Vorfall reagiert hat, wird im Beitrag nur nebenbei erwähnt und ist im Blick auf die programmrechtliche Beurteilung des Beitrages nicht von Belang, zumal nicht behauptet wurde, der Beschwerdeführer habe sich irgendwie rechtswidrig verhalten beziehungsweise gegen Gesetze verstossen.