Es war letztlich der Versuch, auch die menschlich-fehlerhafte Seite eines prominenten Politikers am Beispiel der Bedienung moderner technischer Kommunikationsmittel durch Überzeichnung und Übertreibung darzustellen. Ob überhaupt und inwieweit die Beiträge diesem Anspruch formal-gestalterisch und in der Aussage genügt haben, entzieht sich einer programmrechtlichen Beurteilung und ist letztlich eine Frage des Geschmackes und fraglos auch der subjektiven Rezeption der Beiträge.