5 der UBI eingelangte Beschwerde auch dann einzutreten sein, wenn eine förmliche Beanstandung bei der Ombudsstelle erst nach Ablauf der 20tägigen Beanstandungsfrist erfolgt ist. 3.3. Fest steht, dass der Beschwerdeführer seine erste Eingabe vom 16. April 1992 gegen die beanstandeten Beiträge vom Vortag beim Veranstalter (Radio DRS 3) eingereicht hat.