Die UBI wird in jedem Einzelfall im Zusammenhang mit der Frage der Fristwahrung prüfen, ob unter Würdigung aller Umstände eine innert 20 Tagen beim Veranstalter eingelangte Eingabe nicht als Beanstandung im Sinne von Art. 60 f. entgegenzunehmen und an die Ombudsstelle weiterzuleiten gewesen wäre. Je nach Ausgang dieser Prüfung wird auf eine nachmals bei