Entsprechend wurde die Eingabe gleichentags durch die UBI an die zuständige Ombudsstelle weitergeleitet. E. Am 10. Juli 1992 gelangte der Beschwerdeführer erneut an die UBI, legte seinem Schreiben die auf den 10. Juli neu datierte Eingabe vom 15. Mai 1992 (vgl. Bst. D) sowie einen Bogen mit den Unterschriften von 21 Personen, die seine Beschwerde unterstützten, bei.