So sei der Absender nicht umprogrammiert, sondern lediglich aktualisiert worden; da weder gesetzliche noch reglementarische Bestimmungen verletzt worden seien, habe auch keine Verwarnung oder kein Verweis erfolgen können; der aktualisierte Absender habe lediglich in der Bezeichnung «SD-Geschäftsleitung» bestanden und nicht wie im Beitrag behauptet «Geschäftsleitung der Schweizer Demokraten»; ein entsprechender Absender könne zufolge Überlänge gar nicht eingegeben werden. Durch die Beiträge sei nebst ihm und seiner Familie auch die Partei der Schweizer Demokraten diskreditiert worden.