Diese Meldung unterscheidet sich lediglich redaktionell geringfügig vom Beitrag im «Regionaljournal». B. Mit Schreiben vom 16. April 1992 an Radio DRS 3 beschwerte sich S. (hiernach: Beschwerdeführer) gegen den entsprechenden Beitrag und machte geltend, er habe ernsthafte persönliche und wirtschaftliche Nachteile als Folge der Sendung erlitten. Er habe zu den ihm gegenüber formulierten Vorwürfen nicht Stellung nehmen können und sei «fertiggemacht (worden) ohne Rücksicht auf Wahrheit, Familie, Existenz, Beruf und Gesellschaft». Er erwarte namentlich, dass ihm das Originalband der Sendung zugestellt und im entsprechenden Sendegefäss gebührend Zeit zu einer Stellungnahme eingeräumt werde.