Radio. Art. 60 und 62 RTVG. Fristen für die Anfechtung einer Sendung. Die UBI prüft, ob unter Würdigung aller Umstände eine innert 20 Tagen beim Veranstalter eingelangte Eingabe als Beanstandung entgegenzunehmen und an die Ombudsstelle weiterzuleiten gewesen wäre. Art. 4 Abs. 1 RTVG. Ein locker-ironischer Beitrag über die Schwierigkeiten eines Politikers bei der Benutzung einer öffentlichen Telefax-Station und über ihre Folgen verstiess nicht gegen die Verpflichtung, Ereignisse sachgerecht darzustellen und Ansichten in ihrer Vielfalt angemessen zum Ausdruck zu bringen.