4.2. Unsachgerecht sei die Bezeichnung für Frau P. «unsere Zuschauerin» gewesen. Frau P. sei nämlich Fernsehmitarbeiterin, wie aus dem Fragebogen zur Kreditvermittlung hervorgehe. Damit sei das Publikum absichtlich irregeführt worden. Nach Angaben der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) hat Frau P. im Zeitpunkt der Sendung beim Fernsehen DRS als Bildmischerin gearbeitet. Zur Redaktion «Kassensturz» hatte sie keine dienstlichen Beziehungen.