Die «10 vor 10»-Redaktion hat damit im Rahmen des konzessionsrechtlichen Leistungsauftrages einem legitimen, öffentlichen Informationsbedürfnis entsprochen. Man kann sich allerdings in casu fragen, ob es notwendig und geschickt war, als Makro im Hintergrund bei der Anmoderation den Kandidaten Werner Vetterli für den Rezipienten klar erkennbar einzublenden - das Plakat war zusätzlich, entgegen der Stellungnahme der SRG, mit dem Namen des Kandidaten beschriftet - und ihn ausserdem beim Gespräch mit dem SVP-Werbemanager ein weiteres Mal, diesmal sogar grossformatig im Hintergrund, ins Bild zu rücken.