Der Darstellung des Falles Pinkus lag der an sich schon die Arbeit der Staatsschutzbehörden in ein kritisches Licht stellende Umstand zugrunde, dass eine zuständige staatliche Autorität - der Fichen-Ombudsmann - sich für die im konkreten Fall festgestellten Exzesse der Staatsschutzbehörden bei den Betroffenen entschuldigt hatte. Auf diesem Hintergrund lag es nahe, dass im Gesamteindruck der Sendung, den die Äusserungen der betroffenen Eheleute Pinkus mitprägten, eine kritische Würdigung der konkreten Praxis der Staatsschutzbehörden haften blieb. Aus diesen Gründen kommt die UBI zum Schluss, dass der beanstandete Beitrag die Programmbestimmungen der Konzession nicht verletzt hat.