Immerhin wurde Theo Pinkus den Fernsehkonsumenten als «undogmatischer Kommunist» vorgestellt. Allerdings hätte eine ausführlichere Vorstellung mögliche Missverständnisse ausräumen können. Im übrigen hätte auch der Chefredaktor des Fernsehens DRS eine vertiefte Einbettung der politischen Provenienz von Pinkus im Beitrag begrüsst. Trotz diesen Mängeln - die Stellungnahme des Chefredaktors von Fernsehen DRS ist in ihrem selbstkritischen Ton wertvoll - liegt eine Verletzung von Ziff. 3 der «Erklärung der Pflichten und Rechte des Journalisten» nicht vor: Der Beitrag hat nicht unterschlagen, aus welchem geistig-politischen Milieu das rekordfichierte Ehepaar stammte.