Ein Spot, in dem mit Bild, Ton, Name oder Text eines Politikers oder einer Politikerin für ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein gemeinnütziges Anliegen geworben wird, unterliegt allerdings nicht generell dem Verbot der politischen Werbung. Politische Qualität im Sinne der vorstehenden Erwägungen und des Zweckes des politischen Werbeverbotes erhält ein entsprechender Spot zum Beispiel dann, wenn er während der Zeit eines Wahlkampfes ausgestrahlt wird. Daran schliesst sich die Frage an, ab welchem Zeitpunkt ein entsprechender, an sich zunächst nicht zu beanstandender Werbespot nicht mehr ausgestrahlt werden darf.