Dieser Ausschluss von der Bildschirm- und Mikrophonpräsenz gilt allgemein und wird nicht etwa nach Art und Genre einer Sendung differenziert. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Frage, ob es sich bei einem Spot um politische Werbung handelt, nicht ausschliesslich aus Inhalt, Gestaltung und Botschaft eines Spots beantworten lässt, sondern namentlich auch der Kontext und der Zeitpunkt der Ausstrahlung zu berücksichtigen sind. Ein Spot, in dem mit Bild, Ton, Name oder Text eines Politikers oder einer Politikerin für ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein gemeinnütziges Anliegen geworben wird, unterliegt allerdings nicht generell dem Verbot der politischen Werbung.