Im Bereich der Werbesendungen ist die Darstellung und Wiedergabe von politischen Meinungen und Inhalten generell verboten. Nur durch ein generelles Verbot kann überhaupt vermieden werden, dass in den elektronischen Medien finanzstarke Unternehmungen, Verbände, Parteien oder Personen sich einen Publizitätsvorteil verschaffen und damit einen massgeblichen Einfluss auf die politische Meinungsbildung ausüben und das Wahl- und Abstimmungsverhalten nachhaltig beeinflussen können. Insofern dient die genannte Bestimmung auch und entscheidend der Herstellung und Wahrung einer gewissen Chancengleichheit unter den Bewerbern um ein politisches Mandat, zwischen verschiedenen Parteien und bezüglich der