Konzessionsverletzung durch einen Fernseh-Werbespot zugunsten der Schweizer Berghilfe, der von einem Kandidaten für Regierungsratswahlen präsentiert wird. Art. 4 Abs. 2 und Art. 15 Abs. 2 Konzession SRG von 1987. Art. 9 Bst. b der Weisungen des Bundesrates über die Fernsehwerbung (BBl 1984 I 364). Tragweite des Verbots der politischen Propaganda. - Legitimation des Produzenten des Spots zur Beanstandung? (Frage offen gelassen).